Für die Einbindung einer einfachen Google Map in eine Website ist neuerdings ein API-Key erforderlich, und zwar ausnahmslos. Wer sich nicht rechtzeitig darum gekümmert hat, findet nun eine Fehlermeldung vor, wo einmal eine Google Map zu sehen war.
API-Key: Erforderlich für jede Google-Maps-Einbindung
Um auf einer Website eine Google Map einzubinden, ist nunmehr ein API-Key erforderlich. Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel.
Ein API-Key kann über die Google Cloud Console erstellt werden. Voraussetzung dafür ist zum einen ein Google-Konto und zum anderen ein mit der Google-Maps-API verbundenes Verrechnungskonto. Für dieses Verrechnungskonto müssen Kreditkartendaten oder eine Bankverbindung angegeben werden.
Map-APIs: Kosten und Freikontingente
Google Maps ist grundsätzlich ein kostenpflichtiger Dienst geworden, allerdings gibt es Freikontingente von unterschiedlicher Höhe, je nachdem welche API man für die Einbindung von Google Maps verwendet.
Unlimitiert kostenlos sind auch weiterhin die „Embed“-API für Websites sowie „dynamische“ und „statische“ Maps für mobile Apps. Für die übrigen APIs gelten unterschiedliche Bedingungen.
Damit es zu keinen unerwarteten Abbuchungen kommt, kann über die Google Cloud Console ein Limit festgelegt werden. Das Limit kann z.B. auch auf 0 (null) Euro gesetzt werden.
Zuallererst sollte man sich also einen Überblick über die verschiedenen Maps-APIs verschaffen und feststellen, welche Features man für sein Projekt tatsächlich benötigt.
Webagenturen: Einfache Lösung für Kundenwebsites
Viele Agenturen stehen nun vor der Frage, ob sie ihre Kunden zur Einrichtung eines Google-Verrechnungskontos und somit auch zur Preisgabe Ihrer Kreditkartendaten überreden sollen. Das ist ein unerfreulicher Aufwand für beide Seiten, aber wie sonst sollen bereits bestehende Google-Maps-Integrationen weiterhin nutzbar bleiben?
Eine einfache Lösung besteht darin, sich nach Möglichkeit auf die Verwendung der unlimitiert kostenlosen „Embed“-API zu beschränken und alle darüber angebundenen Kundenwebsites mit API-Keys aus einem zentralen, von der Agentur betriebenen Konto zu versorgen.
Auch ein einziger geteilter API-Key kann zur Versorgung vieler Websites ausreichen. Dieser sollte zur Sicherheit aber mit entsprechenden Einschränkungen belegt werden (z.B. nur „Embed“-API erlaubt). Zusätzlich kann das Kostenlimit für das verknüpfte Verrechnungskonto auf null Euro gesetzt werden, um jegliche Abbuchung von der Agentur-Kreditkarte aufgrund von Missbrauch auszuschließen.